Rechtsprechung
BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 44.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,11658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit in Vorgesetztenstellung (eingesetzt als Fahrlehrer) - Pflichtwidrige Behandlung eines Fahrschülers - Verstoß gegen die Fürsorgepflicht - Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Unterlassen der Mitführung von Ausweispapieren - ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 14.08.1985 - N 14 VL 3/85
- BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 44.85
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03
Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten; …
Die Wiederholung einer Verpflichtung, die bereits aus einer anderen Gesetzesnorm, hier des § 20 Abs. 1 Satz 1 SG, folgt, ist kein Ungehorsam, sondern ein Verstoß gegen die andere Gesetzesnorm; handelt es sich hierbei um eine im Soldatengesetz festgelegte Dienstpflicht, geht diese insoweit speziellere Pflicht der Gehorsamspflicht vor (Scherer/Alff, , § 11 RNr. 2; vgl. auch Urteile vom 12. Juni 1974 - BVerwG 2 WD 45.73 -und vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 44.85 -). - BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung gegenüber …
Ein militärischer Vorgesetzter, der - wie der Soldat - seine Funktion als MKL dazu mißbraucht, die ihm zur Ausbildung zugewiesenen Fahrschüler zu beleidigen, zu demütigen und verächtlich zu machen, verletzt nicht nur seinen Ausbildungsauftrag als Fahrlehrer, sondern er untergräbt durch ein solches Verhalten auch die Gehorsamsbereitschaft seiner Untergebenen, beeinträchtigt mithin seine Autorität und stellt zugleich seine Eignung als Ausbilder nachhaltig in Frage (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 44.85 -).